Finanzielle Absicherung gegen Elementarschäden
Eine Elementarschadenversicherung schützt Eigentümer von Haus und Hausrat vor finanziellen Folgen durch einen solchen Schaden, wie unter anderem Starkregenfälle und Überschwemmung.
Wie bei der Gebäudevesicherung auch, besteht in der Regel keine Wartezeit, sondern ab vereinbarten Vertragsbeginn und Zahlung des ersten Beitrags besteht Versicherungsschutz. Ggfs. wird eine kurze Wartzeit von einem Monat nach Vertragsbeginn vereinbart (Regelung der rhoin digital).
In der Regel vereinbart die Versicherung stets einen Selbstbehalt (SB) in Höhe von
10% der entschädigungsfähigen Kosten,
mindestens jedoch 500 € und maximal 5.000 €.
Abweichend von der Regel wäre u.a. die Dolleruper Freie Brandgilde mit dem Basis-Tarif und einem vereinbarten SB von 500 € je Schadenfall oder die Provinzial NordWest mit 500 €/ 1.000 € SB je Schadenfall zu nennen.
Durch den Klimawandel nimmt das Schadenpotenzial und damit die Risiken vor finanziellen Schäden zu.
Gerade Eigentümer von Haus und/ oder Hausrat mit bestimmten Risikoverhältnissen wie Kellerräumen, Mietkellern in Mehrfamilienhäusern, Häusern niedriger Lage als die Nachbarschaft, Hanglage, Lage in der Nähe von Gewässern wie Seen, Flüssen oder Meeren sind potenziell mehr gefährdet als andere Lagen.
Unter dem Link
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können Sie einfach Ihr Hochwasser Risiko prüfen.
Wichtig:
Ist Ihre Anschrift ein Risikogebiet oder hatten Sie (oder die Nachbarschaft soweit bekannt) in den letzten 10 Jahren ein Schadenfall im Bereich Elementar kann in der Regel keine Versicherung neu abgeschlossen werden.
D.h. im Umkehrschluss auch, wenn man erstmal einen Schaden hat bzw. seine persönliche Anschrift unter das Risikogebiet fällt, ist ein Versicherungsschutz (fast) unmöglich zu erhalten.
Zum Glück sind wir hier oben im Norden Deutschlands aktuell noch
wenige Anschriften hochgefährdet Risikogebiete.
Kontaktieren Sie einfach Ihren persönlichen Ansprechpartner und prüfen eine mögliche Beantragung sowie Kosten für eine passende Elementarschadenversicherung.
Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Eine finanzielle Auslagerung eines Risikos über eine Versicherung bedeutet kein automatischer "Freifahrtschein" auf volle Erstattung im Schadenfall. Zum einen wird im Schadenfall der oben genannte Selbstbehalt in Abzug gebracht zum anderen bestehen auch bestimmte Vertragspflichten.
Vertragspflichten
Ist ein Schadenfall eingetreten, so stellen die sogenannten vertraglichen Sicherheitsvorschriften (Obliegenheiten) im Kleingedruckten eine besondere Bedeutung dar.
D.h. je nach Tarif und Versicherung wird im Schadenfall geprüft, ob zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden bei überflutungsgefährdeten Räumen Rückstausicherungen installiert werden hätten müssen. Eine Rückstausicherung kann eine Rückstauklappe oder eine Hebeanlage sein. Sind z.B. Rückstauklappen installiert, so müssen diese funktionsbereit gehalten werden.
Auszug aus den "Kleingedruckten" der Provinzial NordWest:
"Vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschrift:
Sie haben von sich aus alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen. Insbesondere sind, soweit es Ihnen möglich ist, zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden wasserführende Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück freizuhalten und Rückstausicherungen stets funktionsbereit zu halten und im Gebäude vorhandene Öltankanlagen fachmännisch gegen das Aufschwimmen zu sichern."
Auszug aus den "Kleingedruckten" der Dolleruper Freie Brandgilde:
"Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden hat der Versicherungsnehmer
bei überflutungsgefährdeten Räumen Rückstauklappen anzubringen und funktionsbereit zu halten
und Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück freizuhalten."
"Aufbewahrte Sachen sind mindestens 12 cm über dem Fußboden in Räumen unter Erdgleiche zu lagern."
Verletzt man als Versicherungsnehmer (Vertragsinhaber oder sein Stellvertreter) gegen eine solch Vertragspflicht, so kann der Versicherer den Verstoß anrechnen und die Erstattung teilweise oder gar ganz kürzen.
Durch die Sicherheitsvorschriften kann sich jeder selbst ableiten, dass unter anderem das Installieren einer Rückstauklappe und/ oder das Lagern von Hausrat oberhalb des Fußbodens im Keller den Eintritt eine Schadens teilweise vermeiden ließe.
Als Anhaltspunkt für das Installieren von Rückstausicherungen
wäre folgenden Regelung:
"Rückstausicherungen sind in der Regel nur bei Gebäudeentwässerungen unterhalb der festgelegten Rückstauebene - meist Oberkante Straße/Kanaldeckel - vorgeschrieben. Das betrifft in der Regel nur Keller/Souterrains."
Ob eine Rückstausicherungen
bautechnisch notwendig ist, kann Ihnen ein Experte, u.a. Bausachverständige, eine verbindlich Auskunft geben.
Bitte beachten - besonderer Hinweis zur Sturmflut und Flensburger Förde:
Da die Flensburger Förde teil der Ostsee ist, die Ostsee kein stehendes oder fließendes Gewässer ist, besteht durch das Überlaufen der Flensburger Förde keine Versicherungsschutz. Die Provinzial Brandkasse AG stellt dieses nochmals klar über den Ausschluss:
§13.2 Der Versicherungsschutz gegen Überschwemmung und Rückstau bezieht sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Ausuferung der Nord- oder Ostsee.
Ebenfalls ist bei allen bekannten Versicherungen der der Ausschluss
Sturmflut
vereinbart. D.h. für ein Hochwasser, welche Sturm bedingt ist, besteht kein Versicherungsschutz.
Die drei Grundgefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel
hat inzwischen vernünftigerweise fast jeder Hauseigentümer abgesichert. Viele der möglichen Schäden, die zu hohen Kosten führen
können, sind so bereits abgedeckt. Dennoch bietet diese Drei-Gefahren-Deckung noch viele Angriffspunkte für Schadenereignisse,
deren Folgen Sie selbst tragen müssten.
Wir möchten Ihnen hier gerne aufzeigen, wofür Sie die beiden Deckungserweiterungen "Elementarschäden" und "unbenannte
Gefahren" benötigen und bei welchen Schadenszenarien deren Deckung greifen würde.
Nachstehend möchten wir Ihnen zunächst die Deckung für
Elementarschäden anhand von Schadenbeispielen veranschaulichen.
Mehrere Landesregierungen starteten bereits werbliche Versicherungsinitiativen, um Hauseigentümer zur entsprechenden Erweiterung des
Versicherungsschutzes anzuregen, da die Schwere dieses Problems
erkannt wurde. Man möchte Eigentümer mehr in die Eigenverantwortung nehmen, weshalb die Hilfsfonds für die Opfer von Elementarschäden
entsprechend gestrichen wurden. Hilfszahlungen erhält so nur noch,
wer sich nicht selbst hätte versichern können.
Schadenbeispiele
ÜBERSCHWEMMUNG
Überflutet
Oberflächenwasser (z. B. eines stehenden oder fließenden Gewässers)
durch starke Witterungsniederschläge
(auch Schmelze) Grund und Boden, spricht man im Sinne der
Elementardeckung von einer Überschwemmung. Auch das
niederschlagsbedingte Austreten von Grundwasser an der Erdoberfläche
kann zu einer versicherten Flut führen.
Ein Beispiel: Der fränkische Ort Poxdorf liegt etwa 2 km vom
Überschwemmungsgebiet des Flusses Regnitz entfernt. Am 21.
Juli 2007 fielen dort innerhalb von nur 6 Stunden etwa 160 Liter
Regen pro Quadratmeter. Der Fluss konnte die Wassermassen
nicht mehr fassen und trat über seine Ufer. Nach kürzester Zeit
waren in der Gegend um Poxdorf mehr als 1.000 Häuser und
Keller überflutet. Es entstand ein Sachschaden von rund 100
Mio. Euro. Bei Überschwemmungen kommt es nämlich nicht nur
zu Kosten durch direkte Schäden an der Bausubstanz und die
Trockenlegung. Vielmehr sind es vor allem die Reinigungskosten,
die schwer zu Buche schlagen. Wenn das Wasser abgelaufen
ist, bleiben Schlamm und andere Verunreinigungen zurück. Die
Beseitigung dieser Rückstände kann sehr aufwändig werden.
RÜCKSTAU
Wird eine Ortschaft unter Hochwasser gesetzt, so läuft immer zuerst die Kanalisation voll. Kann sie die Wassermassen nicht mehr aufnehmen, sieht man dies am Wasser, das aus Gullis hervorquillt. Bei genug Wasser kann der Druck in den Leitungen der Kanalisation hoch genug sein, dass es Wasser durch die Ableitungsrohre zurück ins Gebäude drückt. Dieser Rückstau verursacht Verunreinigungen. Rückstau macht Hochwasser auch für Gebäude in höheren Lagen zu einem Thema, die von einer Überschwemmung selbst geschützt wären.
ERDRUTSCH
Hänge sind permanent der Erosion durch Wind und Niederschläge ausgesetzt. Kommen die "richtigen" Faktoren zusammen, verliert der Hang an Festigkeit und gerät ins Rutschen. Schäden, die ein solcher Erdrutsch verursacht, sind im Rahmen der Elementarschadenversicherung mit gedeckt. Auch hierzu ein Beispiel: Im Juli 2009 wurde in Nachterstedt, Sachsen-Anhalt, ein Zweifamilienhaus durch einen Erdrutsch in den Concordia-See gerissen. Ein weiteres Gebäude wurde zur Hälfte mit weggerissen.
SCHNEELAST
In den letzten Jahren kam es immer wieder zu dem Phänomen, dass die Winter von kurzen, dafür umso heftigeren Schneefällen geprägt waren. Schnee blieb zudem lange liegen und wurde enorm schwer, wenn es zu Tauphasen kam. Vor allem in 2006 versanken viele Gebiete der Republik geradezu im Schnee. Für die Dächer von Häusern waren die Schneemassen eine enorme Belastung, der vor allem Flachdachbauten wie z. B. Garagen und Firmengebäude oft nicht gewachsen waren und nachgaben. Aber auch viele Wohngebäude trugen Schäden an Dach und Schornstein davon.
LAWINEN
Bei einer versicherten Lawine handelt es sich um Schnee- oder Eismassen, die einen Berghang hinab rauschen. Auch Schäden durch die von ihr verursachte Druckwelle sind versichert. Ein sich hier anbietendes Schadensbeispiel ist das Ferienhaus in den Bergen, das von einer solchen Lawine weggerissen wird. Mit dem Haus wird natürlich auch der mitgeführte Hausrat zerstört, der im Rahmen der Außenversicherung auch im Urlaub unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung fällt.
ERDFALL
Im November 2010 tat sich in der Kleinstadt Schmalkalden, Thüringen, mitten in der Nacht ein 40 mal 30 Meter großer Krater
auf. Er verschluckte ein Auto, die Straße und eine Garage. Fünf
Häuser wurden damals vorsorglich evakuiert, da ein weiterer
Erdfall nicht ausgeschlossen werden konnte. Solche natürlichen
Erdabsenkungen kommen vor allem in Karstgebieten immer wieder vor. Karstgebiete sind Landschaften, die sich aufgrund von
unterirdischer Entwässerung durch Höhlenbildung, Erdfälle und
Wasserschwinden auszeichnen. Erdfall durch natürliche Ursachen sind über die Elementarschadendeckung abgedeckt.
ERDBEBEN
Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere hundert Erdbeben gemessen. Beben der Stärke 4 bis 5 kommen etwa alle 18 Monate vor. Eines der stärksten Beben war wohl das Beben von Roermond im Jahr 1992, das Teile der Niederlande und Deutschlands mit einer Stärke von 5,9 auf der Richterskala erschütterte. Es sorgte für erhebliche Sachschäden z. B. auch am Kölner Dom. Insgesamt wurden die Sachschäden durch dieses Beben alleine in Deutschland auf über 75 Mio. Euro geschätzt. Bereits leichte Beben können Ziegel vom Dach lösen oder Risse in der Fassade verursachen. Auch bei solchen Schäden greift die Elementarschadendeckung.
VULKANAUSBRUCH
Über die Fläche Deutschlands sind 53 Vulkane verteilt. Zumindest die Vulkane der Eifel werden nach neueren Forschungsergebnissen als nur schlafend eingestuft. Der letzte größere Ausbruch liegt hier wohl 13.000 Jahre zurück. Dies veranlasste die britische Daily Mail Anfang 2012 wohl auch zu der Spekulation, dass ein Ausbruch des Laacher Sees unmittelbar bevor stünde. Aus wissenschaftlicher Sicht deutet hierauf nichts hin, da lediglich ein etwa gleichbleibender Ausstoß vulkanischen Kohlendioxids zu verzeichnen ist. Eine Regelmäßigkeit beim Ausbruch von Vulkanen gibt es nicht. Die Intervalle zwischen Ausbrüchen sind sehr unterschiedlich. Wichtig ist jedoch, dass man sich darüber im Klaren ist, dass ein Vulkanausbruch in Deutschland grundsätzlich nicht unmöglich ist. Kommt es im Urlaub zu einem Ausbruch, würde eine Elementarschadendeckung z. B. Ihre im Hotelzimmer zurückgelassene Kleidung ersetzen, wenn das Gebäude durch Lava in Flammen aufgeht.
WISSENSWERTES
SPIEL DER ELEMENTE
Überschwemmung und Hochwasser sind natürlich die beiden Elementargefahren, die am häufigsten zu Versicherungsfällen führen. Schnell entstehen hier Kosten in mittlerer fünfstelliger Höhe. Gerade bei Überschwemmungen resultieren diese Kosten meist gar nicht so sehr aus echten Beschädigungen am Gebäude, sondern vielmehr aus dem Aufwand, der für Auspumpen, Reinigung und Trockenlegung betrieben werden muss. Die Mühen, die es macht, z. B. einen schlammgefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, dürfen Sie wirklich nicht unterschätzen. Die Welt erfährt einen Klimawandel. Davor kann und darf man die Augen nicht verschließen. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob es sich hier um eine normale zyklische Veränderung handelt, oder der Mensch ihn verursacht hat. Fast einstimmig ist die Expertenmeinung, dass wir uns in den nächsten Jahren auf noch mehr Wetterextreme einstellen müssen. Wir können Ihnen nur wärmstens empfehlen, sich ebenfalls auf das Wetter von morgen einzustellen und sich diese wichtige Deckungserweiterung der Elementarschäden zu sichern.
Quelle unter anderem VEMA eG
Dieses Informationen dienen nur der vorläufigen Information und ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Weder die VEMA eG noch der genannte Versicherungsmakler übernehmen eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.
Bildquellen in Reihenfolge: Urheber: Wildcat, Fotolia #29463491 |